Hedy Linder-Walther AG

Rechte der Trauerfamilie

Sie als Trauerfamilie, Hinterbliebene und Angehörige haben Rechte
  • Den Aufbahrungsort des Verstorbenen (eventuell am Wohnort der Familie) zu wählen
  • Beim Zurechtmachen des Verstorbenen mitzuhelfen
  • Den Verstorbenen statt mit dem Sterbehemd mit seinen persönlichen Kleidern anzukleiden
  • Bei der Einbettung (Einsargung, Sargausstattung/Sarginnenausstattung), anwesend zu sein
  • Den Verstorbenen in der Aufbahrungshalle wiederzusehen
  • Nach Übereinkunft mit dem Bestattungsamt, Gemeinde, der zuständigen Pfarrperson oder Trauerredner/in Ort und Zeit der Trauerzeremonie oder Beisetzung(Kirche, Kapelle, Krematorium) zu bestimmen. Die Koordination übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen.
  • Vor der Zeremonie der Sargschliessung beizuwohnen
  • Verwandte oder Freunde auszuwählen, die den Sarg tragen
  • Dem Leichenwagen bis zur Kapelle oder zum Ort der Trauerzeremonie (Kirche, Krematorium) zu folgen
  • Nach der Einäscherung über die Asche zu verfügen
  • Bei der Urnenbeisetzung oder der Erdbestattung auf dem Friedhof anwesend zu sein
  • Den Bestattungsdienst (Bestattungsunternehmen/Bestattungsinstitut) Ihrer Wahl zu beauftragen
  • Für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Todesfall wie beispielsweise Bestattungswagen, Bestattung/Abdankung, Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze, Blumenschmuck, Trauerfeier, Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein, Grabkreuz, Grabbepflanzung, Grabpflege, Abdankungsfeier, Leidzirkulare, Todesanzeigen, Trauerkarten, Danksagung und weitere vereinbarte Leistungen mit dem Bestattungsunternehmen einen ausführlichen und transparenten Kostenvoranschlag zu verlangen