Sie als Trauerfamilie, Hinterbliebene und Angehörige haben Rechte
Den Aufbahrungsort des Verstorbenen (eventuell am Wohnort der Familie) zu wählen
Beim Zurechtmachen des Verstorbenen mitzuhelfen
Den Verstorbenen statt mit dem Sterbehemd mit seinen persönlichen Kleidern anzukleiden
Bei der Einbettung (Einsargung, Sargausstattung/Sarginnenausstattung), anwesend zu sein
Den Verstorbenen in der Aufbahrungshalle wiederzusehen
Nach Übereinkunft mit dem Bestattungsamt, der zuständigen Gemeinde Ort und Zeit der Trauerzeremonie (Kirche, Kapelle, Krematorium) zu bestimmen. Die Familie verfügt in der Regel über eine Zeitspanne von zwei bis fünf Tagen bis zur Trauerfeier (Abdankung, Beisetzung).
Vor der Zeremonie der Sargschliessung beizuwohnen
Verwandte oder Freunde auszuwählen, die den Sarg tragen
Dem Leichenwagen bis zur Kapelle oder zum Ort der Trauerzeremonie (Kirche, Krematorium) zu folgen
Nach der Einäscherung über die Asche zu verfügen
Bei der Urnenbeisetzung oder der Erdbestattung auf dem Friedhof anwesend zu sein
Den Bestattungsdienst (Bestattungsunternehmen/Bestattungsinstitut) Ihrer Wahl zu beauftragen
Für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Todesfall wie beispielsweise Bestattungswagen, Bestattung/Abdankung, Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze, Blumenschmuck, Trauerfeier, Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein, Grabkreuz, Grabbepflanzung, Grabpflege, Abdankungsfeier, Leidzirkulare, Todesanzeigen, Trauerkarten, Danksagung und weitere vereinbarte Leistungen mit dem Bestattungsunternehmen einen ausführlichen und transparenten Kostenvoranschlag zu verlangen