Oft verliert man jede Handlungsfähigkeit, wenn ein Todesfall eintritt, besonders dann, wenn das Ableben eines geliebten Menschen unerwartet kommt.
Zuerst muss ein Arzt zur Feststellung des Todes beigezogen werden. Er muss dazu einen Todesschein (Totenschein) ausstellen, diesen stempeln und unterzeichnen. Erst danach wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt.
Hätten Sie anstelle der raschen Überführung in die Aufbahrungshalle auf dem Friedhof resp. Krematiorium lieber eine Aufbahrung des Verstorbenen an seinem Wohnort?
Bitte nehmen Sie sich zuerst noch etwas Zeit. Überlegen Sie sich, was Sie von Ihrem Bestattungsinstitut erwarten und notieren Sie sich enstprechende Fragen.
Wichtige Fragen
Lassen Sie sich Zeit
Uns ist wichtig, dass Sie sich die nötige Zeit nehmen bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Beispielsweise um Abschied nehmen zu können und um genügend Zeit zu haben zum Überlegen der wichtigen Fragen.
Wissenswert ist, dass die Formalitäten beim Zivilstandesamt – die wir in der Regel für Sie als Angehörige erledigen – innerhalb 48 Stunden nach Eintritt des Todesfalles erledigt werden müssen.
Wir von der Hedy Linder-Walther AG setzen alles daran, um Ihnen, der Trauerfamilie und allen anderen Trauernden einen würdigen Abschied Ihres Verstorbenen zu ermöglichen. Sie sollen in Ruhe und Würde die Trauerzeit beginnen und trauern dürfen.